Schäden + Mängel: Leistungen als Sachverständiger


Der überwiegende Teil unserer Auftraggeber sucht Rat, wenn bereits ein Schadensfall eingetreten ist oder wenn Mängel offensichtlich zutage treten. Wenn Sie Probleme und Streitfälle bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme vermeiden wollen, wechseln Sie bitte auf unsere Seiten Bauen + Kaufen oder Planung + Umsetzung.

Als Sachverständigenbüro helfen wir Ihnen unter anderem bei folgenden Fragen weiter: 

  • Welcher Schadensumfang liegt vor?
  • Was ist die Schadensursache und wer hat dies zu verantworten?
  • Welche Schadens- oder Mängelbeseitigungsmaßnahmen fallen an?
  • Wie hoch sind die Kosten zur Beseitigung des Schadens?

Solche Fragestellungen beantworten wir im Rahmen von Privatgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder Gerichtsgutachten. Die folgenden Beispiele stellen dabei nur eine Auswahl typischer Problemfälle dar:

Feuchtigkeitsschäden
Der Wunsch nach Feuchtigkeitsschutz ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit. Feuchtigkeitsschäden begegnen uns am Bau als lokaler Wasserschaden, kapillar aufsteigende Mauerwerksfeuchtigkeit, Leckage in Abdichtungen, mangelhafter Schlagregenschutz, Tauwasserausfall an Wärmebrücken und unzähligen weiteren Konstellationen. Meist kommt es hier zunächst einmal darauf an, die Schadensursache zu ermitteln. Hierfür setzen wir zunächst zerstörungsfreie Ortungsverfahren ein. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass ein Aufspüren der Schadensursachen oft auch mit einfachen Mitteln, wie kapazitiven Messungen oder Widerstandsmessungen, möglich ist. Bei kompliziert gelagerten Fällen kommen auch Thermographien und spezielle Techniken zur Leckageortung in Betracht.
Feuchtigkeitsschäden
Risseschäden
Risse können in nahezu allen Bauteilen auftreten. Sie zeigen sich in den oberflächennahen Bauteilschichten und sie können durch den gesamten Bauteilquerschnitt hindurchreichen.
Bei der Beurteilung von Rissursachen spielen Zusammenhänge mit last- oder temperatur-bedingten Verformungen häufig eine Rolle. Um nachhaltige Sanierungskonzepte entwickeln zu können, muss neben der Standsicherheit auch abgeschätzt werden, ob zukünftig mit Verformungen an den Rissflanken zu rechnen ist. In solchen Fällen setzen wir Plomben oder Rissmonitore ein. Bei Standsicherheitsproblemen stehen fachkundige Tragwerksingenieure zur Verfügung.
Risseschäden
Optische Beeinträchtigungen
Die Ästhetik sichtbarer Bauteile bietet häufig Diskussionsstoff. Oft klaffen erhebliche Lücken zwischen der Erwartungshaltung des Bestellers und der Auffassung des Unternehmers. Solche Diskrepanzen müssen durch Auslegung von Beschaffenheitsvereinbarungen und Darstellung der am Bau üblichen Qualitätsstandards objektiviert werden.
Hierfür ist nicht nur eine genaue Kenntnis der Normen und Richtlinien erforderlich. Als Sach-verständigenbüro kennen wir auch die von Gerichten anerkannten Bewertungsverfahren, wie z.B. die Zielbaummethode nach Prof. Aurnhammer.
Optische Beeinträchtigung
Maßtoleranzen
Erfahrungsgemäß wird die Einhaltung von Maßtoleranzen erst dann zum Problem, wenn Folgegewerke Mehrkosten anmelden oder wenn im Endzustand optische Unzulänglichkeiten auftreten. Dabei muss bedacht werden, dass vermutlich keine Norm im Bauwesen ähnlich strapaziert wird, wie DIN 18202 – Maßtoleranzen im Hochbau.
Häufig handelt es sich bei Streitfällen nicht um Passungsprobleme sondern vielmehr um handwerkliche Qualitätsprobleme.
Bei der Auslegung des Regelwerkes halten wir engen Kontakt mit dem Obmann des Normenausschusses, Herrn Dipl.-Ing. Ralf Ertl. Gerne stehen wir Ihnen hier mit fachkundigem Rat zur Verfügung.
Maßtoleranzen
Qualitätsabweichungen
Die Frage nach der allgemeinen Qualität am Bau sollte besser nicht dem Bausachverständigen gestellt werden. Die Tätigkeit trägt nämlich mitunter „pathologische“ Züge. Im konkreten Einzelfall ist jedoch der Bausachverständige durchaus der richtige Ansprechpartner. Hier geht es um eine sachgerechte Einordnung der Frage nach vereinbarten oder üblichen Beschaffenheiten und um die Frage, ob das Werk den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die technische Auslegung von Baubeschreibungen oder Leistungsbeschreibungen gehört hier ebenso dazu, wie eine scharfe Abgrenzung der Begriffe anerkannte Regel der Technik und Stand der Technik. Der Bausachverständige sollte in diesem Sinne auch über die aktuelle Rechtssprechung informiert sein.
Um zu all diesen Fragestellungen verwertbare Antworten liefern zu können, halten wir uns nicht nur ständig auf dem Laufenden, sondern arbeiten auch eng mit versierten Baurechtsanwälten zusammen.
Qualitätsabweichungen
Wärmeschutz und Wärmebrücken
Energieeinsparverordnung (EnEV), KfW-Förderung, Energiepass, Wärmebrücken, DIN 4108 - all diese Begriffe geistern nicht nur ständig durch die Presse, sondern auch durch den mitunter leidgeplagten Kopf eines Bauherrn oder Projektentwicklers. Viele Normen, viele Regelwerke, viele Meinungen. Wir leiten Sie durch den „Wärmeschutz-Dschungel“, bieten Grundsatzberatung oder Beratung bei Fehlberatung. Gerne stehen wir auch bei diffizilen Einzelproblemen zur Verfügung. Hierfür wenden wir besondere Nachweisverfahren und thermische Simulationen an.
Wärmeschutz und Wärmebrücken
Schimmelpilzbefall
Aus zahlreichen Gerichtsfällen wissen wir, dass Schimmelpilze das Vertrauensverhältnis zwischen Mietern und Vermietern erheblich stören können. Es geht dabei meist um die Frage, ob der Befall baulich- oder nutzungsbedingt ist. Unzureichendes Heizen und Lüften, sowie Wärmebrücken bestimmen oft die Diskussion. Bei unserer Tätigkeit geht es letztlich darum, die Ursache herauszufinden.
Je nach Fallkonstellation wenden wir hierfür verschiedene Verfahren an. Die Palette reicht von der bloßen Inaugenscheinnahme bis zu Isothermensimulationen. Zur Ermittlung der Rahmenbedingungen setzen wir Datenlogger oder Thermografie, In-situ-Messungen oder Bohrkernentnahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen ein.
Bei Fragen zur Gesundheitsgefährdung arbeiten wir mit Mykologen zusammen.
Schimmelpilz
Schallschutz
Der Schallschutz im Hochbau wird in der Fachwelt seit Jahren intensiv diskutiert. Nirgendwo anders wird deutlicher, dass Festlegungen in Normen und Regelwerken nicht unbedingt als anerkannte Regel der Technik gelten müssen. Es gibt hierzu mehrere BGH-Urteile. In Problemfällen beraten wir Sie hierzu gerne. Die Quantifizierung von Schallübertragungen verlangt aufwändige Prüfinstrumente. Bei Messungen und Auslegungsfragen arbeiten wir eng mit einem amtlich anerkannten Fachlabor zusammen.
Schallschutz