Planung + Umsetzung: Planungs- und Betreuungsleistungen


Wenn Sie sich zur Durchführung eines Bauvorhabens entschieden haben oder ein Bestandsgebäude sanieren wollen, stehen vielfältige Aufgaben an. Neben den klassischen Architektenleistungen bieten wir Ihnen eine Reihe von Diensten an, für die gerade Sachverständigenbüros prädestiniert sind.

Treten Probleme bei der Umsetzung von Bauvorhaben auf, ist es oft ratsam, sich eines externen Beraters zu bedienen. Öffentlich bestellte Sachverständige sind neutral und frei von Interessenkonflikten, gerade wenn es um Verantwortungsbeiträge der am Bau Beteiligten geht.

Sollten Sie noch keine konkrete Bauentscheidung getroffen haben oder Fragen zu Planung und Umsetzung für Sie von untergeordneter Bedeutung sein, z.B. weil Sie die Immobilie schlüsselfertig von einem Bauträger oder Generalunternehmer übernehmen, so besuchen Sie bitte auch die Seite Bauen + Kaufen. Haben Sie Fragen zu bestimmten Schadensbildern oder zu Mangelsymptomen, so steht Ihnen die Seite Schäden + Mängel zur Verfügung.

Beweissicherung
Abbrucharbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Verbau- und Rammarbeiten bergen oft Gefahren für Nachbaranwesen. Zur Abschätzung des Gefahrenpotenzials und zur Vorbeugung späterer Streitfälle sollte eine Bauzustandsdokumentation (Beweissicherung) durchgeführt werden. DIN 4123 sieht solche Beweissicherungsverfahren ausdrücklich vor.
Als Sachverständigenbüro haben wir bereits mehr als 500 Gebäude dokumentiert. Unsere Erfahrung mit Nachschauen zu Beweissicherungen zeigt, dass eine Dokumentation durch aussagekräftige Schadensskizzen in Verbindung mit einer professionellen Fotodokumentation der einzige Weg ist, den Auftraggeber gegen unberechtigte Ansprüche abzusichern. Gleichzeitig bietet diese (zunächst etwas aufwändigere Art der Dokumentation) eine hohe Sicherheit für den Geschädigten, Ansprüche geltend zu machen.
Beweissicherung
Schiedsgutachten
Treten bei der Umsetzung von Bauvorhaben Meinungsverschiedenheiten auf, so müssen diese nicht zwangsläufig vor Gericht ausgetragen werden. Oft ist es für die Kontrahenten einfacher und wirtschaftlicher, einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit einem Schiedsgutachten zu beauftragen. Voraussetzung hierfür ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien.
Oft wird eine Schiedsvereinbarung bereits im Vorfeld von Auseinandersetzungen vertraglich vereinbart oder die Vereinbarung wird im Rahmen eines bereits anhängigen Verfahrens vor Gericht getroffen. Wir stehen Ihnen dann gerne zur Verfügung. Die Wahrung von Objektivität und Parteiöffentlichkeit sind für uns dabei oberstes Gebot.
Schiedsgutachten
Objektüberwachung
Die Objektüberwachung ("Bauherren-Bauleitung") gehört eigentlich zu den klassischen Architektenleistungen und ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Oft wird diese Architektenleistung von Bauherrn getrennt vergeben, um das Spezialisierungspotenzial der am Bau Beteiligten voll zu nutzen.
Die Übernahme von Objektüberwachungstätigkeiten kommt aus berufsständischen Gründen nur außerhalb unserer Sachverständigentätigkeit in Betracht. Aufgaben im Rahmen der Leistungsphase 8 nehmen wir als Ingenieurbüro wahr. Dabei nutzen wir unsere Kenntnisse über die am Bau vorkommenden Fehlerquellen.
Objektüberwachung
Bauzustandsdokumentation
Die Dokumentation baulicher Zustände kann in den unterschiedlichsten Situationen erforderlich werden. Meist hat man es mit einer Schnittstellenproblematik zu tun. Typische Schnittstellen entstehen bei Eigentümer- oder Mieterwechsel, auslaufenden Fristen, Gewerkewechseln und ähnlichen Zäsuren. Hier kommt es darauf an, dass ein unbeteiligter Dritter (z.B. ein Richter) zu einem späteren Zeitpunkt genau nachvollziehen kann, welche Beschaffenheit das Objekt zum gegenständlichen Zeitpunkt aufwies. Oft ist die Zustandsdokumentation die zentrale technische Grundlage zur Durchsetzung von Ansprüchen. Insbesondere bei Schadensersatzansprüchen kommt der Beweislage eine zentrale Bedeutung zu. Gerade hier zeigt sich, ob der Sachverständige sein „Handwerk“ versteht.
Gewährleistung und Mängelhaftung
Auch nach der Abnahme und Übergabe einer Bauleistung sind Unternehmer und Besteller noch aneinander gebunden. Dies gilt zumindest für die Dauer der Mängelhaftung.
Die Durchführung von Begehungen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gehört zu unseren wesentlichen Aufgabengebieten. Wir erstellen dann ein qualifiziertes Protokoll; auf Wunsch auch mit Darstellung von Mängeln und Schäden, die nicht in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fallen. Auf diese Weise erhalten Sie einen Überblick, welche Schäden und Mängel der Mängelhaftung unterliegen und was durch Dritte oder normalen Verschleiß verursacht wurde. Sollte eine Mängelbeseitigung im Rahmen des Bauvertrages nicht in Betracht kommen, bewerten wir die voraussichtlich anfallenden Mängelbeseitigungskosten.
Gewährleistung und Mängelhaftung
Sanierungskonzepte
Auf Wunsch erstellen wir auch Konzepte zur Sanierung von Gebäuden.
Sanierungskonzepte