Bauen + Kaufen: Bauherrn- und Kaufberatung


Bau und Erwerb von Immobilien sind mit einer hohen Investition verbunden und werfen vielfältige Fragen auf. Rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte führen hier nicht selten zu Zielkonflikten. Bauherren und Käufer haben oft in kurzer Zeitspanne weitreichende Entscheidungen zu treffen. Als Sachverständigenbüro stehen wir Ihnen hier umfassend zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei nicht nur in der Herbeiführung einer Entscheidungsreife, sondern begleiten Sie gerne bis zur Ingebrauchnahme. Im Vorfeld zeigen wir Ihnen auf, wie sie Gefahrenpotenziale vermeiden können.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung Ihres Vorhabens und bei Fragen zur Mängelhaftung oder Gewährleistung wechseln Sie bitte auf unsere Seite Planung + Umsetzung. Traten bereits Fehler auf, so steht Ihnen die Seite Schäden + Mängel zur Verfügung.

Immobiliencheck
Sie wollen eine Bestandsimmobilie erwerben? Nach anfänglicher Begeisterung taucht oft die Frage auf, ob die anstehende Entscheidung auch vernünftig ist. Im Hinblick auf den baulichen Zustand ihrer Wunschimmobilie, den ggf. bestehenden Reparaturstau und die Entwicklungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Hierzu führen wir Sichtprüfungen und zerstörungsfreie Messungen durch. Bei Fragen zum Marktwert arbeiten wir mit einem Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Augsburg oder einem Chartered Surveyor zusammen. Sollten im Hinblick auf den notariellen Kaufvertrag Rechtsfragen auftauchen, so stellen wir gerne den Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt her.
Immobiliencheck
Prüfung von Baubeschreibungen
Gerade im Wohnungsmarkt wird ein erheblicher Anteil der Neubau-Immobilien über Bauträger und Projektentwickler realisiert. Für potentielle Käufer ist es interessant, eine genau definierte Immobilie zum Festpreis zu erwerben. Doch wie detailliert ist die Beschreibung Ihres Wunschobjektes? Gibt es hier Fallstricke? Als Sachverständigenbüro haben wir einschlägige Erfahrungen mit üblichen und unüblichen Baubeschreibungen. Wir können Ihnen sagen, wie weit das „Luxushaus am Strand“ von Ihren Erwartungen entfernt liegt. Im Falle von Rechtsfragen arbeiten wir eng mit Anwaltskanzleien zusammen, die sich in Werk- und Bauverträgen auskennen.
Prüfung von Baubeschreibungen
Abnahme und Übergabe
Die Abnahme des Werkes ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln kehrt sich um und die Gewährleistungsfrist beginnt. Bereits diese Auswahl vertragsrechtlicher Konsequenzen zeigt, welche Bedeutung die Abnahme einer Werkleistung hat. All denjenigen, die nicht ständig mit Abnahmen zu tun haben, kann deshalb nur empfohlen werden, sich hier eines Fachkundigen zu bedienen. Selbstverständlich stehen wir hierfür gerne zur Verfügung. Unabhängig davon, ob es sich um die Abnahme eines Einzelgewerkes oder eines gesamten Bauwerkes handelt. Unabhängig davon, ob es sich um die Abnahme einer Wohnung, eines Gewerbe- oder eines Industriebaus handelt. Wir prüfen zunächst die Vertragsgrundlagen und führen Sie anschließend durch die Abnahmebegehung. Gerne fertigen wir auch ein qualifiziertes Abnahmeprotokoll an.
Abnahme und Übergabe
Baubegleitende Qualitätskontrolle - BQÜ
Oft reicht es nicht aus, den Endzustand einer Bauleistung in Augenschein zu nehmen und Nachweise über die verwendeten Materialien und Bauarten einzufordern. Wer sichergehen will, dass die Abdichtung seines Gebäudes nicht nur die Gewährleistungsdauer übersteht oder die erforderliche Luftdichtheit der Gebäudehülle nicht an handwerklichen Fehlern scheitert, der lässt das Bauwerk bereits in der Entstehungsphase prüfen. Die Palette reicht hier von Einzelprüfungen bis zur ständigen baubegleitenden Qualitätsüberwachung. Gerne bieten wir Ihnen hierfür maßgeschneiderte Lösungen an.
BQÜ
Immobilienbewertung
Die Bewertung von Immobilien ist ein Sondergebiet und wird nicht im eigenen Hause vorgenommen. Oft ist der Immobilienwert Teil einer umfassenden Fragestellung an uns. In solchen Fällen arbeiten wir mit nachgewiesenen Fachleuten zusammen. Es handelt sich dabei um Chartered Surveiors und Mitglieder von Gutachterausschüssen. Geht es ausschließlich um Bewertungsfragen, so vermitteln wir Sie gerne kostenfrei weiter. Geht es jedoch um Fragen zu Minderwerten oder um Fragen zu wertbeeinflussenden Faktoren (z.B. Abschläge aufgrund von Schäden oder Reparaturstau usw.), stehen wir Ihnen gerne selbst zur Verfügung.
Immobilienbewertung
Technical Due Diligence
Im Rahmen einer Immobilien-Due Diligence prüfen wir den technischen Zustand von Gebäuden und baulichen Anlagen. Kurz-, mittel- und langfristig zu erwartende Instandhaltungsmaßnahmen werden systematisch erfasst und bewertet. Auf Wunsch wird auch das Modernisierungspotenzial untersucht und es werden Erweiterungsmöglichkeiten dargestellt.
Technical Due Dilligence
Bautenstandsfeststellung
Der zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichte Bautenstand ist meist bei wirtschaftlichen Problemfeldern von Bedeutung. Oft geht es um Teilkündigungen, Vertragsstrafen oder einen Unternehmerwechsel (z.B. bei Insolvenz).
Die genaue Erfassung der Schnittstellen ist dann erforderlich. Vor allem der Umfang bisher erbrachter Leistungen ist in solchen Fällen zu dokumentieren und zu bewerten. In bestimmten Fällen genügt auch die Erfassung fehlender Leistungsteile. Dies sollte im Hinblick auf die spätere Durchsetzung von Ansprüchen genauestens geprüft werden.
Bautenstandsfeststellung
Rechnungsprüfung
Oft trennt sich erst bei der Abrechnung von Bauleistungen die Spreu vom Weizen. Wir prüfen, ob die am Bau geltenden Abrechnungsvorschriften eingehalten wurden und ob der Preis den Vereinbarungen entspricht. Falls keine Preisvereinbarung besteht, ist zu prüfen, inwieweit der Preis ortsüblich und angemessen ist. Hier stützen wir uns auf die jährlich veröffentlichten Preise des Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern und den einschlägigen Baupreissammlungen.
Rechnungsprüfung